Wie ist Arbeitskleidung für das Pflegeteam finanzierbar?

Ist Ihnen der einheitliche Auftritt der Pflegekräfte wichtig? Ebenso die Optimierung des Hygienekonzept in der Pflegeeinrichtung? Durch Einbeziehung externer Dienstleister wie der DBL stellen Sie das sicher – und entlasten gleichzeitig Ihre Mitarbeiter. Bleibt das Thema Finanzierung der Arbeitskleidung. Welche Rolle spielt hier die Pflegesatzvereinbarung* und welche Argumente zählen bei den Kostenträgern?


  • Das Ziel: einheitlicher, hygienischer Auftritt 

Sie wollen den Prozess rund um die Berufskleidung und deren Organisation optimieren. Im Fokus steht der einheitliche und dazu stets hygienische Auftritt der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn diese sollen entlastet werden! Guter Grund, die Wäsche und Aufbereitung der Arbeitskleidung komplett in externe Hände zu geben und mit textilen Mietdienstleistern wie der DBL zusammenzuarbeiten. Für Pflegeeinrichtungen ist auch ein Argument, im Leasing keine Kapitalbindung zu haben, da sie die Arbeitskleidung nicht selbst kaufen müssen. Als Vorteile für die Zusammenarbeit mit textilen Mietdienstleistern sehen Entscheider also: ein gesichertes Hygienekonzept, Service, Organisation, Entlastung. Dadurch entstehen aber auch Kosten, die sich im Gesamtbudget der jeweiligen Pflegeeinrichtung niederschlägt. Hier spielen die Refinanzierung von Berufskleidung und die Pflegesatzvereinbarung eine wichtige Rolle.

  • Die Herausforderung: Mit den Pflegekassen die Kostensätze für Arbeitskleidung zu verhandeln 

Die Kostenübernahme ist teils von Bundesland zu Bundesland verschieden – hier gibt es unterschiedliche Regelungen zur Berufskleidung. So macht sich vor allem bei bundesweiten privaten Pflegeanbietern der Föderalismus in Deutschland beim Thema Pflegesatzverhandlung bemerkbar. Auch gilt es für alle Pflegeeinrichtungen sämtliche Kosten klar und nachweislich darzustellen – diese werden dann im Pflegesatz abgebildet. In manchen Bundesländern wird die Berufskleidung beim Kostennachweis vollständig im Wirtschaftsbedarf ausgewiesen. In Kalkulationen anderer Bundesländer hingegen ist diese Position in den übrigen Sachkosten mit enthalten. In anderen Bundesländern wiederum wird Dienstkleidung gar nicht berücksichtigt. Das macht Verhandlungen für die Pflegeeinrichtungen zuweilen schwierig.

  • Die Refinanzierung von Berufskleidung: Argumente für die Kostenträger 

Steigende Personal- und Energiekosten haben Auswirkungen auf die gesamte Pflegebranche – somit sind die Betreiber an einer hohen Refinanzierungsquote interessiert und freuen sich über eine entsprechende Kostenbeteiligung an der Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die professionelle Sicherstellung der Hygiene ist hier das zentrale Argument, um mit textilen Mietdienstleistern wie der DBL zusammenzuarbeiten. Das sollte auch die Kostenträger überzeugen. Denn die Pflegekassen wissen, dass insbesondere nach der Pandemie die Menschen beim Thema Hygiene sensibler geworden sind. Mit Keimen kontaminierte Arbeitskleidung sollte von den Pflegekräften weder in der Freizeit oder auf dem Weg nach Hause getragen, noch in der heimischen Wäsche gewaschen werden. Es geht bei der Ausstattung mit einheitlicher Arbeitskleidung nicht nur um das gute, einheitliche Erscheinungsbild, sondern um die gesicherte Hygiene. Das sind gute Argumente für eine Vereinbarung mit den Kostenträgern und damit einer Refinanzierung der Berufskleidung.

*In einer Pflegesatzvereinbarung (Vereinbarungen) werden Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze zwischen dem Träger des Pflegeheims und den Leistungsträgern (Pflegekassen und Träger der Sozialhilfe) vereinbart.

Sie möchten sich beraten lassen oder erst einmal herausfinden, wer in Ihrer Region für Sie zuständig ist? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info(at)dbl.de.


Das könnte Sie auch interessieren!

0
  
  

Sie möchten tiefer einsteigen?
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die
Welt der Miettextilien sowie die Merk Textil-Mietdienste GmbH & Co. KG und den DBL Verbund.